veröffentlicht am 13.11.2023

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
    Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung  gemäß § 36 Abs. 2  BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-gesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2  BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
    Sie können der Datenübermittlung  gemäß § 50 Abs. 1 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG  widersprechen.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der 

Stadt Naila – Einwohnermeldeamt- Zimmer 3
Marktplatz 12, 95119 Naila

 

Öffnungszeiten: 
Montag - Freitag  8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr       Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

vornehmen. Terminvereinbarung unter folgenden Rufnummern  09282/6834 oder 09282/6815 ist erforderlich.

 

Naila, 10.11.2023
STADT NAILA

Frank Stumpf
1. Bürgermeister

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